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Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung alle Bürgerinnen und Bürger,
verbrauchte Batterien und Akkus ausschließlich über den
Handel oder die speziell dafür eingerichteten
Sammelstellen zu entsorgen (gesetzliche
Rückgabepflicht). Handel und Hersteller sind
verpflichtet, diese Batterien zurückzunehmen und
ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu
beseitigen (gesetzliche Rücknahmepflicht).
Im Jahr 2001 wurden nur etwa 40 Prozent der verkauften
Batterien auch zurückgegeben. Das bedeutet: Immer noch
werden viele Batterien mit dem Hausmüll entsorgt. Das
bestätigt eine Studie im Auftrag der GRS (Gemeinsames
Rücknahmesystem Batterien). Entgegen der gesetzlichen
Bestimmungen landeten im Jahr 2001 rund 100 Gramm
Batterien pro Einwohner im Hausmüll. Das ist eine Gefahr
für die Umwelt. |
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Akku Power-Packs lassen sich viele Male wieder aufladen. Sie haben also sehr lange und immer wieder aufs neue volle Kraft aus Ihren Akku-Packs. Wenn Sie aber eines Tages die Akku-Packs ersetzen müssen – wir nehmen Ihre Akku Power-Produkte selbstverständlich wieder zurück. Denn Akku Power sorgt in Zusammenarbeit mit der VfW-REBAT, dass die Erfassung, Sortierung, Verwertung und umweltgerechte Entsorgung aller Akku Power-Produkte gewährleistet ist. |
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