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09.09.2010
Akku & Batterie Vorschriften
Informationen zum Transport von Li-Ion Akkus
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Chemikalien-Verbots-Verordnung
Die von uns gelieferten Nickel-Cadmium, Nickel-Metallhydrid, Lithium- und Lithium-Ionen Akkus bzw. Akkupacks enthalten nach unserer Kenntnis keine Stoffe, deren Inverkehrbringen gemäß der Chemikalien-Verbots-Verordnung untersagt ist. Darüber hinausgehend nennen wir  Inhaltsstoffe in unseren Produkten, deren Kenntnis z.B. unter Recycling-, Entsorgungs- oder Arbeitsschutzgesichtspunkten sinnvoll sein kann. Im einzelnen sind das: Kadmiumhydroxid (NiCD Akkus), Lithium, Lithium-Aluminium-Verbindungen, Lithium-Kobalt.  Aus technischen Gründen ist der Ersatz dieser Stoffe bei den genannten Akkusystemen naturgemäß nicht möglich.

Gefahrstoff-Verordnung
Die Gefahrstoff-Verordnung regelt die Herstellung und Verwendung von Gefahrstoffen, nicht aber den Aspekt der Gefahrstoffe im Produkt. Dieser Bereich wird von der oben angesprochenen Chemikalien-Verbots-Verordnung geregelt.

Maßnahmen bei Brandbekämpfung

  1. Geräte und Maßnahmen entsprechend den Brandbekämpfungsvorschriften einsetzen (Gassystem, Schaumsystem und Pulversystem).
  2. Bei drohender Gefahr sind Atemschutzgeräte einzusetzen, da beim Löschen aggresive Gase entstehen können.
  3. Falls erforderlich, kann als zusätzliches Mittel Wasser in großen Mengen zur Kühlung eingesetzt werden. Wenn allerdings die Wasserstoff aufnehmende Legierung brennt, können auch geringe Wassermengen die Brandentwicklung verstärken. In diesem Falle kein Wasser, sondern Sand öder ähnliches verwenden.
  4. In der Umgebung gelagerte brennbare Stoffe sind im Brandfall sofort zu entfernen.
  5. Der Akku muss bei Bränden in der Umgebung sofort an einem sicheren Ort verbracht werden.

Maßnahmen beim Austreten von Elektrolyt

  1. Elektrolyt mit trockenem Tuch aufnehmen.
  2. Offene Flammen fernhalten.
  3. Bei Bedarf Schutzbrille und Gummihandschuhe verwenden.
  4. Hautkontakt und Augenkontakt mit dem Elektrolyt vermeiden.

Behandlung und Lagerung

  1. Die Anschlüsse des Akkupacks sind in der Form der Verpackung zu berücksichtigen, um Kurzschlüsse zu vermeiden. Wenn allerdings ein gebrauchter Akku feucht wird oder im Wasser steht, und die Ladung geringer als 10% der Nennkapazität hat, mus der Akku besonders aufmerksam beobachtet werden.
  2. Auf der Verpackung ist anzugeben, dass es sic beim verpackten Produkt um einen Nickel-Wasserstoff-Akku handelt.
  3. Die Akkus sind in einer  Verpackung zu lagern, die fest genug ist, um eine Zerstörung des Akkus durch Vibrationen, Stöße, Herabfallen etc. während des Transportes zu verhindern.
  4. Die Akkus dürfen im Betrieb, bei Transport und bei der Lagerung nicht im Wasser stehen oder feucht werden.
  5. Die Akkumulatoren dürfen bei Betrieb, Transport und Lagerung nicht in den Bereich offener Flammen oder in sehr heißer Umgebung stehen (zum Beispiel : ein direkt der Sonne ausgesetztes Fahrzeug).

Informationen zum Transport

  • Beim Transport größerer Mengen von Akkumulatoren per Schiff, LKW oder per Bahn dürfen diese nicht an Orten mit hoher Umgebungstemperatur stehen, außerdem ist  eine Aufstellung an Plätzen zu vermeiden, an denen Wasser auskondensieren kann.
  • Es ist zu vermeiden, die Akkus so zu transportieren, dass die Gefahr eines Umstürzens von gestapelter Ladung oder die Gefahr einer Beschädigung der Verpackung besteht.

Dieses Hinweisblatt dient nur zur Information!