1. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte mit unseren Käufern, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird für alle auch zukünftigen Lieferungen - es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
Mit der Bestellung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen auch für nachfolgende Bestellungen an, auch wenn die eigenen Geschäftsbedingungen des Käufers anders lauten.
Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, es sei denn wir stimmen ausdrücklich und schriftlich zu. Mündliche Erklärungen unserer Vertreter oder Angestellten bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.
Wir haften nur für von uns selbst veröffentlichte Produktionsaussagen/-Maßnahmen. Geringe Abweichungen von den Beschreibungen des Angebots gelten als genehmigt und berühren die Erfüllung des Vertrages
nicht, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben, sowie für den Fall von Änderungen und Verbesserungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion.
3. Lieferfristen
Lieferfristen sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Bei Eintritt von unvorhergesehenen außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegenden Lieferungshindernissen (wie z. B. Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, mangelnde Selbstbelieferung von der Muttergesellschaft, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten, Arbeitskämpfe etc.), gleichgültig ob diese bei uns oder unseren Vor- oder Zulieferanten eintreten, verlängert sich nach unserer Wahl der Liefertermin angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse oder wir sind berechtigt, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich ist. Im übrigen gilt für den Ausschluss der Leistungspflicht § 275 BGB.
Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und bei Überschreitung des festgelegten Kreditlimits sind wir zur weiteren Lieferung aus etwaigen laufenden Verträgen nicht verpflichtet. Im Fall einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer, soweit rechtlich zulässig, im Falle des Verzuges, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht zu. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziffer 10. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Versendungskauf
Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers bleibt uns vorbehalten, ohne dafür verantwortlich zu sein, dass die schnellste und billigste Möglichkeit gewählt wird. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Gefahr für Beschädigung und Untergang des Liefergegenstandes geht spätestens mit Absendung auf den Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen.
Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Lager zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie schließen eine handelsübliche und für den normalen Versand geeignete Verpackung ein.
Eine Versicherung gegen Transportschäden und Transportverluste durch uns erfolgt nur bei frachtfreier sowie fracht- und rollgeldfreier Lieferung. Hierbei hat der Käufer die Bedingungen des Versicherers zu beachten.
Der Käufer trägt alle Zollgebühren und Abgaben die bei der Ausfuhr erhoben werden. Wir werden dem Käufer bei der Beschaffung von Dokumenten behilflich sein, die im Lieferland ausgestellt werden und die der Käufer zur Ausfuhr benötigt.
5. Bezahlung
Der Rechnungsbetrag ist - sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden - spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum auf unserem Konto eingehend ohne jeden Abzug fällig.
Die Hereinnahme von Schecks erfolgt in jedem Fall nur erfüllungshalber.
Zahlungen an unsere Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme nachgewiesen haben.
Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten.
Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten oder ist unsere Forderung aus welchen Gründen auch immer gefährdet, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig; dies gilt auch für den Saldo jedes für den Käufer geführten Kontokorrents.
Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestellt sind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Käufers mit uns unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug, unrechtmäßigem Verhalten des Käufers oder einer wie auch immer gearteten Gefährdung unserer Forderung, wozu auch die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zählt, ist der Käufer, soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet die Ware auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Ein derartiges Herausgabeverlangen gilt als Rücktrittserklärung verbunden mit der Abgabe unseres Angebots die Kaufsache Zug um Zug gegen Bezahlung zu den im übrigen bisherigen Vertragsbedingungen - wieder auszuliefern.
Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die uns gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsverzug oder wie auch immer gearteter Gefährdung unserer Forderung. Der Käufer tritt bereits jetzt im Voraus die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer an uns ab. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in den Liefergegenstand oder in die abgetretenen Forderungen hat uns der Käufer unverzüglich unter Angabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Der Käufer ist verpflichtet, uns gehörende Ware gegen alle Lagerrisiken zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Wir verpflichten uns Sicherheit insoweit nach unserer Wahl freizugeben als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 20 % übersteigt.
Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab.
7. Haftung
Wir haften für Sachmängel entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Änderungen in der Konstruktion oder Ausführung, die weder die Funktionstüchtigkeit oder den Wert des bestellten Gegenstandes beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigten nicht zu einer Beanstandung. Insbesondere sind zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion kein Sachmangel.
Die Sachmängelhaftung erfolgt durch Nachbesserung. Statt der Nachbesserung sind wir zur Ersatzlieferung berechtigt. § 439 Abs. 3 Satz 1 BGB bleibt unberührt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder die Minderung des Kaufpreises zu verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, unmöglich ist, uns in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt, von uns verweigert oder von uns schuldhaft verzögert wird. Handelt es sich um offensichtliche Mängel, unvollständige oder unrichtige
Lieferung, sind Beanstandungen unverzüglich nach Übergabe festzustellen und uns schriftlich mitzuteilen, spätestens 5 Tage nach Empfang des Liefergegenstandes. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung ebenfalls schriftlich geltend zu machen, spätestens 5 Tage nach der Entdeckung. Eine Verletzung dieser Obliegenheit kann die Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen.
Mängel, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, begründen keine Sachmängelhaftung. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen.
Vor der Nacherfüllung ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Muss die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung transportiert werden, führen wir diesen Transport selbst oder durch Beauftragte aus, es sei denn, etwas anderes ist mit dem Käufer vereinbart. Eine Erstattung von Transportkosten des Käufers für nicht vereinbarte Transporte entfällt, soweit diese den Betrag übersteigen, den wir nachweislich für eine Selbstabholung aufzuwenden gehabt hätten.
Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung des Liefergegenstandes. Dem Käufer steht kein gesetzliches Rücktrittsrecht wegen einer nicht oder nicht vertragsgemäßen Leistung zu, wenn wir die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. Dies gilt dann nicht, wenn sich aus besonderen Vereinbarungen ein verschuldensunabhängiges Rücktrittsrecht des Käufers ergibt, sowie bei einem Mangel des Liefergegenstandes.
Für Schadenersatzansprüche gilt Ziff. 9. Eine weitergehende Haftung ist im
übrigen ausgeschlossen.
8. Verbrauchergeschäfte
Gegenüber Verbrauchern (Verbrauchsgüterkauf) gelten abweichend von den vorstehenden Bestimmungen die gesetzlichen Bestimmungen, jedoch beträgt beim Verkauf gebrauchter Sache die Verjährungsfrist für die Rechte des Käufers ein Jahr ab Ablieferung der Sache. Außerdem haften wir auf Schadenersatz auch bei Verbrauchergeschäften nur nach Maßgabe der Ziff. 9.
Weist der Käufer als Unternehmer nach, dass die Ware an einen letzten Abnehmer im Wege des Verbrauchsgüterkaufes im Sinne des § 474 BGB verkauft wurde und er wegen eines Sachmangels nach den Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf in Anspruch genommen wurde, gelten für den Rückgriff statt der Bestimmungen der Ziffer 8 die gesetzlichen Bestimmungen. Rückgriffsansprüche wegen Aufwendungen, die bei rechtzeitiger Einschaltung und vollständiger Inanspruchnahme der von uns vorgehaltenen Serviceleistungen und unseres Netzes von Vertragswerkstätten nicht erforderlich gewesen wären, sind ausgeschlossen.
9. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Ansprüche wegen grob fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen.
10. Entsorgung von Verpackungen
Die Entsorgungen von Verpackungen erfolgt nach unserer Wahl grundsätzlich durch ein flächendeckendes System im Sinne der VerpVO oder durch von uns beauftragte Dritte. Verpackungen die von uns selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzunehmen sind, sind frei unserem Lager anzuliefern. Eine Rücknahme von Altgeräten setzt stets eine entsprechende Vereinbarung voraus, es sei denn, das Gesetz bestimmt zwingend etwas anderes.
11. Gerichtsstand
Die Verträge mit unseren vollkaufmännischen Kunden, für die diese Geschäftsbedingungen gelten, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand, einschließlich der Scheck- und Wechselklage Schorndorf vereinbart mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Sitzes oder der Niederlassung des Käufers zu klagen. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Erfüllungsort ist Schorndorf.
12. Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder nur teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Diese Änderungen werden mit Zugang beim Käufer wirksam, es sei denn, dieser widerspricht unverzüglich schriftlich.
Letzte Änderung: 12. Januar 2004